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Hilfe zur Seite Verfahrensfreie Beseitigung einer Anlage nach § 60 BauO LSA anzeigen

Wenn Sie beabsichtigen eine Anlage zu beseitigen, ist dies mindestens einen Monat vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde nach § 60 Abs. 3 Satz 2 BauO LSA anzuzeigen.

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