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Hilfe zur Seite Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Sie können ins Baulastenverzeichnis eines Grundstücks Einsicht nehmen oder eine Abschrift verlangen, wenn Sie ggf. ein berechtigtes Interesse darlegen. Die Auskunft ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu beantragen.